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   BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77   

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https://dejure.org/1981,23844
BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77 (https://dejure.org/1981,23844)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77 (https://dejure.org/1981,23844)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 24/77 (https://dejure.org/1981,23844)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.12.1968 - 5 RKn 66/65

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeitszeitraum - Fähigkeit zur

    Auszug aus BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77
    Zu den "sonstigen Nachweisen", in denen nach RVO § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 1 die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt sein müssen, gehört auch ein Bescheid über die Gewährung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (Fortführung von BSG 1968-12-19 5 RKn 66/65 = BSGE 29, 77, 78).2.
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 91/77

    Verfahrensgegenstand - Altersruhegeld - Bescheid über Wiedergewährung -

    Auszug aus BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77
    Hatte die - auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung folgende und zeitlich mit der Arbeitsunfähigkeit zusammenfallende - Erwerbsunfähigkeit bei rückschauender Betrachtungsweise aus der Sicht zur Zeit des Eintritts des neuen Versicherungsfalles des Alters nicht zu einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt, so ist auf das Altersruhegeld die - identische - Zeit der Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit als Ausfallzeit gemäß RVO § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 1 anzurechnen (Abweichung von BSG 1978-02-28 4 RJ 65/76 = BSGE 46, 48 und von BSG 1978-04-19 4 RJ 91/77 = SozR 2200 § 1259 Nr. 28).
  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 65/76

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Leistungsvermögen -

    Auszug aus BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77
    Hatte die - auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung folgende und zeitlich mit der Arbeitsunfähigkeit zusammenfallende - Erwerbsunfähigkeit bei rückschauender Betrachtungsweise aus der Sicht zur Zeit des Eintritts des neuen Versicherungsfalles des Alters nicht zu einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt, so ist auf das Altersruhegeld die - identische - Zeit der Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit als Ausfallzeit gemäß RVO § 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 1 anzurechnen (Abweichung von BSG 1978-02-28 4 RJ 65/76 = BSGE 46, 48 und von BSG 1978-04-19 4 RJ 91/77 = SozR 2200 § 1259 Nr. 28).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Die Bezieher von Krankengeld hatten zudem die Chance, daß sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO rentensteigernd auswirkten, falls sie später zu irgendeinem Zeitpunkt wieder eine Tätigkeit aufnahmen (vgl. BSGE 52, 234, Leitsatz 2).
  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 46/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rechtsanwendung - Gesetzesreform - Lohnersatzleistung

    Als "sonstiger Nachweis" iS des alten § 1259 Abs. 1 Nr. 1 RVO war jede Urkunde zu verstehen, die nicht erst beim späteren Rechtsstreit zustande kam, selbst wenn sie ursprünglich nicht der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit dienen sollte (BSGE 52, 234 = SozR 2200 § 1259 Nr. 57 unter Hinweis auf BSGE 29, 77, 78 = SozR Nr. 21 zu § 1259).
  • BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R

    Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen

    Eine Erwerbsunfähigkeit iS des § 1247 Abs. 2 RVO aber schloß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG als der umfassendere Begriff regelmäßig eine durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit iS des § 1259 Abs. 1 Nr. 1, § 1251 Abs. 1 RVO ein (vgl BSG Urteile vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 24/77 - BSGE 52, 234, 236 = SozR 2200 § 1259 Nr. 57 und vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 - BSGE 62, 64 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128, jeweils mwN).
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94

    Anschlußersatzzeit beim Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

    Da der umfassendere Begriff der EU i.S. des § 1247 Abs. 2 RVO nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit i.S. des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO (und damit auch des § 1251 Abs. 1 RVO, s.o.) regelmäßig einschließt (vgl. BSGE 52, 234, 236 = SozR 2200 § 1259 Nr. 57 mwN), muß von diesem Zeitpunkt an auch vom Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bei der Klägerin ausgegangen werden, zumal das LSG das Vorliegen gravierender Erkrankungen bereits zur damaligen Zeit festgestellt hat.
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 24/96

    Bezug von Krankengeld, Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente

    Dazu ist rückschauend, aber aus damaliger Sicht festzustellen, ob zu diesem Zeitpunkt oder ggf ab wann später nicht mehr mit einer Rückkehr in das Erwerbsleben gerechnet werden konnte (BSG Urteile vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 24/77 - BSGE 52, 234 = SozR 2200 § 1259 Nr. 57 und vom 15. Mai 1985 - 5b/1 RJ 94/84 - SozR 2200 § 1259 Nr. 91 mwN).
  • SG Frankfurt/Main, 23.05.1989 - S-20/J-410/87
    Einem Versicherten, der zunächst noch halb- bis untervollschichtig erwerbstätig sein konnte und wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes eine Rente auf Zeit wegen Erwerbsunfähigkeit bezog, sind diese Zeiten bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen als Ausfallzeiten wegen Arbeitslosigkeit, anzurechnen, auch wenn er anschließend auf Dauer erwerbsunfähig wurde und die Erwerbsunfähigkeit bis zum Eintritt des Versicherungsfalles des Alters oder des Todes fortdauerte (Anschluß an BSG vom 22.9.1981 1 RJ 94/78 und vom 15.10.1981 5b/5 RJ 24/77 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54 und 57 und Urteil vom 26.11.1981 - 5b/5 RJ 16/79).
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